Situation · Erbschaft und Erbengemeinschaft

«Wir werden uns beim Elternhaus nie einig.»

Drei Geschwister, drei Vorstellungen, ein Haus, das jeden Monat kostet. Was fehlt, ist meist kein Kompromiss – sondern eine Zahl, der alle glauben. Genau damit fangen wir an.

Leerer, heller Wohnraum mit grossen Fenstern

Wo Erbengemeinschaften stecken bleiben

Drei Sätze, die wir immer wieder hören.

«Mein Bruder findet, das Haus ist viel mehr wert.» Jeder Erbe hat eine Zahl im Kopf – aus dem Internet, von einem Nachbarn, aus dem Jahr 2021. Solange die Zahlen nicht aus derselben Quelle stammen, ist jedes Gespräch ein Streit über die Quelle.
«Meine Schwester will es übernehmen, kann aber nicht zahlen.» Eine Übernahme scheitert selten am Willen, sondern an der Tragbarkeit bei der Bank. Ob sie möglich ist, lässt sich rasch klären – vorher lohnt sich keine Diskussion.
«Niemand hat Zeit, und das Haus steht seit einem Jahr leer.» Hypothekarzins, Versicherung, Heizung, Garten: Ein leeres Elternhaus kostet die Gemeinschaft oft mehrere tausend Franken im Monat. Nicht entscheiden ist die teuerste Entscheidung.

Unsere Beobachtung

Der Streit geht selten um Geld. Er geht um Fairness.

Wer als Makler zuerst mit einem Erben spricht, ist für die anderen Partei. Deshalb arbeiten wir bei Erbengemeinschaften anders: Wir sprechen mit jedem einzeln, bevor wir eine Zahl nennen. Und die Zahl kommt dann schriftlich, unabhängig hergeleitet, an alle gleichzeitig.

Erst danach reden wir über Wege. Meistens zeigt sich: Sobald alle dieselbe Grundlage haben, wird die Einigung möglich. Und wenn ein Erbe übernehmen will, ist die neutrale Bewertung ohnehin die Grundlage, die die Bank sehen möchte.

Die drei Wege

Verkaufen, übernehmen oder behalten – was jeder Weg wirklich bedeutet.

Keiner ist grundsätzlich richtig. Aber jeder hat Konsequenzen, die man vorher kennen sollte.

Weg 1 Gemeinsam verkaufen
Passt, wennNiemand möchte selbst einziehen, oder die Auszahlung der anderen ist nicht tragbar. Der Erlös wird nach Erbquote geteilt.
SteuernDie Grundstückgewinnsteuer wird fällig – mit der Besitzdauer der Eltern. Im Kanton Zürich gilt nach zwanzig Jahren Besitz die volle Ermässigung von 50 %.
Was oft übersehen wirdAlle Erben müssen beim Notar unterschreiben oder eine Vollmacht erteilen. Ein Erbe im Ausland verzögert Wochen.
Weg 2 Ein Erbe übernimmt
Passt, wennEine Person will bleiben und kann die anderen auszahlen – meist über eine höhere Hypothek auf das Haus.
SteuernBei der Erbteilung wird die Steuer aufgeschoben. Sie fällt erst an, wenn der übernehmende Erbe später verkauft.
Was oft übersehen wirdDie Tragbarkeit bei der Bank. Zu welchem Wert ausbezahlt wird, ist der eigentliche Streitpunkt – eine neutrale Bewertung löst ihn.
Weg 3 Behalten und vermieten
Passt, wennDie Gemeinschaft ist sich einig, langfristig zu halten, und jemand übernimmt die Verwaltung verbindlich.
SteuernKeine Grundstückgewinnsteuer jetzt. Mieterträge sind steuerbares Einkommen aller Erben, der Eigenmietwert entfällt.
Was oft übersehen wirdErbengemeinschaften sind auf Einstimmigkeit angelegt. Jede Sanierung, jeder Mieterwechsel braucht alle Unterschriften – auch in zehn Jahren.

Steuerangaben: Kanton Zürich, Stand September 2026 – die genaue Rechnung für Ihr Objekt liefert die Netto-Rechnung, kein Steuerbescheid.

Der Ablauf für Erbengemeinschaften

Vier Schritte bis zur Einigung – und danach ein normaler Verkauf.

Schritt 1 anstossen
Einzelgespräche Mit jedem Erben, 30 Minuten, am Telefon oder vor Ort. Was will wer – und warum. Vertraulich.
Neutrale Bewertung Schriftlich, unabhängig hergeleitet, an alle gleichzeitig – auch als Grundlage für das Bankgespräch, falls ein Erbe übernehmen möchte.
Fahrplan Ein Dokument mit Weg, Terminen und Zuständigkeiten, das alle unterschreiben. Erst jetzt ist ein Mandat sinnvoll.
Verkauf oder Übernahme Vermarktung und Verhandlung durch uns, Beurkundung mit allen Erben beim Notar. Honorar erst jetzt.

Unterlagen

Was Sie als Erbengemeinschaft brauchen – und wer es besorgt.

Fehlt etwas, holen wir es für Sie ein. Die meisten Dokumente liegen bei Gemeinde, Grundbuchamt oder Bank – nicht im Ordner der Eltern.

Erbbescheinigung Im Kanton Zürich beim Bezirksgericht – weist die Erben gegenüber Grundbuch und Bank aus
Grundbuchauszug Grundbuchamt – Eigentum, Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte
Hypothekarverträge Bank – Restschuld, Laufzeiten, Vorfälligkeitsentschädigung
Kaufvertrag der Eltern Notariat oder Privatarchiv – Anlagekosten für die Grundstückgewinnsteuer
Belege für Investitionen Handwerkerrechnungen – jede senkt den steuerbaren Gewinn
Gebäudeversicherungsausweis Kantonale Gebäudeversicherung – Versicherungswert, Baujahr, Kubatur

Fragen von Erben

Was Erbengemeinschaften uns fragen.

Müssen alle Erben einverstanden sein?

Ja. Eine Erbengemeinschaft handelt einstimmig – für Verkauf, Übernahme und Vermietung. Genau deshalb beginnen wir mit Einzelgesprächen und einer Zahl, die alle akzeptieren können, statt mit einem Mandat.

Was, wenn ein Erbe blockiert?

Meist blockiert jemand, weil er sich übergangen fühlt oder eine andere Zahl im Kopf hat. Eine neutrale, schriftliche Bewertung löst den zweiten Punkt; das Einzelgespräch oft den ersten. Wenn das nicht reicht, empfehlen wir eine Mediation – und sagen das offen.

Wie wird die Auszahlung berechnet, wenn ein Erbe übernimmt?

Auf Basis des Verkehrswerts, abzüglich der offenen Hypothek und allfälliger latenter Steuern, geteilt nach Erbquote. Unsere Bewertung liefert genau diesen Wert – schriftlich hergeleitet, als Grundlage für das Gespräch mit der Bank.

Fällt bei einer Erbschaft Grundstückgewinnsteuer an?

Beim Erbgang selbst nicht – sie wird aufgeschoben. Sie fällt an, wenn die Gemeinschaft verkauft, und zwar auf den Gewinn seit dem Kauf durch die Eltern, mit deren Besitzdauer. Das ist in der Regel günstig.

Wie lange dauert es bis zur Einigung?

Mit einer neutralen Zahl und Einzelgesprächen ist die Einigung oft eine Frage von Wochen, nicht Jahren. Den realistischen Zeitrahmen für Ihre Situation nennen wir nach den ersten Gesprächen – schriftlich.

Schritt 1

Neutrale Bewertung für alle Erben anfordern.

Es genügt, wenn eine Person anfragt. Wir melden uns innerhalb eines Werktags und klären, mit wem wir sprechen dürfen. Der Bericht geht auf Wunsch an alle Miterben gleichzeitig.

  • Kostenlos, auch wenn die Gemeinschaft sich fürs Behalten entscheidet
  • Wir vertreten keine Partei innerhalb der Erbengemeinschaft
  • Kein Mandat vor der Einigung
Anrufen Neutrale Bewertung