Immobilie verkaufen im Kanton Zürich

Verkaufen im Kanton Zürich: Steuer, Preis und Käufer sind hier anders.

Hohe Nachfrage, ein progressiver Steuertarif mit Ermässigung für lange Besitzdauer und Käufer, die genau vergleichen. Was das für Ihren Verkauf heisst – Gemeinde für Gemeinde.

Grundstückgewinnsteuer 10 – 40 % Progressiver Tarif auf den Gewinn · § 225 StG ZH
Ermässigung für Geduld bis 50 % Nach zwanzig Jahren Besitz · § 225 Abs. 3 StG ZH
Handänderungssteuer CHF 0 Im Kanton Zürich 2005 abgeschafft
Gemeinden im Kanton 160 Jede mit eigenem Steuerfuss und eigenem Markt

Stand September 2026 · die genaue Rechnung für Ihr Objekt liefert die kostenlose Netto-Rechnung.

Was hier anders ist

Was Sie über den Verkauf im Kanton Zürich wissen sollten.

Steuer Progressiv, mit Ermässigung für Geduld Der Kanton Zürich besteuert den Gewinn mit 10 bis 40 %, gewährt aber ab dem fünften Besitzjahr eine Ermässigung bis 50 %. Keine Handänderungssteuer. Die Steuer geht an die Gemeinde – deshalb prüft sie genau.
Markt Wenig Angebot, viel Nachfrage Einfamilienhäuser sind im Kanton Zürich knapp – wenn der Preis stimmt, geht es schnell. Überteuerte Objekte bleiben dagegen Monate liegen und werden von Käufern gezielt gemieden.
Käufer Informiert und wählerisch Zürcher Käufer haben Zugang zu allen Portalen, Preisdaten und Beratern. Ein Verkauf funktioniert hier über nachvollziehbare Unterlagen und einen realistischen Einstiegspreis – nicht über Verhandlungsreserve.

Gemeinden

Zwischen Zürichsee und Weinland liegen Welten – auch im Preis.

Wir schauen jede Gemeinde einzeln an: Steuerfuss, Marktlage, und wer dort gerade kauft. Eigene Gemeindeseiten mit Detailzahlen folgen – über Ihr Objekt sprechen wir schon heute gerne.

Zürich Stadt · höchste Nachfrage
Küsnacht Rechtes Seeufer
Zollikon Rechtes Seeufer
Thalwil Linkes Seeufer
Horgen Linkes Seeufer
Meilen Rechtes Seeufer
Regensdorf Furttal · unser Heimmarkt
Bülach Unterland
Dielsdorf Unterland
Kloten Glattal
Uster Oberland
Winterthur Stadt · eigener Markt

Fragen aus dem Kanton Zürich

Was Eigentümer hier wissen wollen.

Gibt es im Kanton Zürich eine Handänderungssteuer?

Nein, der Kanton Zürich hat sie 2005 abgeschafft. Es fallen Grundbuch- und Notariatsgebühren an, die üblicherweise zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden.

Wie wird die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich berechnet?

Progressiv auf den Gewinn: 10 % auf die ersten 4'000 Franken, ansteigend bis 40 % auf den Teil über 100'000 Franken. Ab fünf vollen Besitzjahren gibt es eine Ermässigung von 5 %, danach 3 % pro weiteres Jahr – bis höchstens 50 % nach zwanzig Jahren.

In welchen Gemeinden sind Sie vor allem tätig?

Im ganzen Kanton Zürich – mit Heimvorteil im Unterland und Furttal, wo wir herkommen. Ob wir für Ihr Objekt die richtige Wahl sind, klären wir im ersten Gespräch offen.

Ist jetzt ein guter Zeitpunkt für den Verkauf?

Das hängt weniger vom Markt ab als von Ihrer Besitzdauer, Ihrer Hypothek und Ihrem nächsten Schritt. Genau das rechnen wir in der kostenlosen Bewertung durch – die Antwort kann auch «noch nicht» sein.

Ihr Ansprechpartner für den Kanton Zürich

Sie möchten wissen, was Ihr Objekt heute bringt? Rufen Sie mich an.

Ich kenne die Gemeinden, die Käufer und die Abläufe der Steuerämter. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung – auch wenn sie «warten» lautet.

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